Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Anatolij Gridin (nachfolgend Webentwickler genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht, Nutzungsrechte
Stand: 2025
1.1. Der Webentwickler überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an den erstellten Webseiten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz des Webentwicklers. Dieser behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
1.2. Der Kunde erlaubt dem Webentwickler das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage des Webentwicklers als Referenz. Außerdem darf der Webentwickler, wenn nicht anders vereinbart, die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Auftragsinhalts kommunizieren.
1.3. An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
Der Webentwickler ist, wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden / des vertragsgegenständlichen Projekts zu platzieren und diesen mit einem Link zur Internetseite des Webentwicklers zu versehen. Dabei ist die Nennung so zu integrieren, dass sie für jeden Nutzer auf jeder Seite sichtbar ist. Das vorgenannte Recht bleibt über die gesamte Dauer bestehen.
1.4. Die Weiterleitung aller Dokumente und Quellcodes im Ganzen oder zu Teilen sowie deren Publikation, Reproduktion und Verteilung oder durch andere Form weiteren Parteien zugänglich machende Form ist ohne die Zustimmung des Webentwicklers strikt untersagt.
1.5 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Im Regelfall berechnet sich die Höhe der Vergütung auf Basis der aufgewendeten Zeitstunden oder nach einem schriftlich festgehaltenen Pauschalpreis. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet.
2.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, programmiertechnischen und anderen Gründen und eine etwaige sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen des Weiteren auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2.3. Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, werden über den Vertragsinhalt hinausgehende, ergänzende Leistungen mit einem im Angebot genannten Stundensatz berechnet. Es gelten die unter Punkt 2.1. getroffenen Regelungen entsprechend. Vor Aufnahme der Arbeiten ist zwischen den Beteiligten hierzu gesondert Einvernehmen herzustellen.
2.4. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für jeglichen Mehraufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Der Punkt 2.4. letzter Satz dieser Bedingungen findet insoweit keine Anwendung.
2.5. Der Webentwickler ist berechtigt, dem Auftraggeber nach abgeschlossenen Projektphasen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten erfolgt die Schlussrechnung.
2.6. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden sämtliche Kosten und Spesen gesondert berechnet.
2.7. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Webentwickler erstellt auf Anfrage eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt diese dem Auftraggeber zeitgerecht zur Genehmigung vor. Nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung ist der Webentwickler gegebenenfalls berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, dem Webentwickler hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Webentwickler Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Webentwicklers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Webentwickler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Zahlungsmodalitäten
Im Rahmen gestellte Rechnungen für das Angebot oder den Auftrag sind mit der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist und ohne Abzug zu zahlen, andernfalls steht dem Webentwickler Leistungsverweigerung bis Zahlungseingang zu.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Webentwickler ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Quellcode herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Webentwickler ihm Datenträger, Dateien und Daten, insbesondere die Ursprungs- oder Quelldateien für Software zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Webentwickler dem Auftraggeber Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese, wenn nicht anders vereinbart, nur mit Einwilligung des Webentwicklers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Webentwickler haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Webentwicklers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Mitwirkung, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber hat im Zuge des Zusammenwirkens auftragsbedingt unterschiedliche Pflichten zur Mitwirkung. So übersendet er neben anderem dem Webentwickler alle zu berücksichtigenden Abbildungen und Grafiken als Vektordaten im Format Adobe Illustrator (.ai) oder EPS, Pixeldaten als PNG oder JPG mindestens in der Größe der geplanten Abbildung, kurzum alle zu berücksichtigen Bilddokumente (TIFF, JPEG, EPS, AI) als separate Dateien bereitzustellen.
6.2. Der Webentwickler legt dem Auftraggeber nach Vereinbarung vor Aktivierung der Software oder Softwareänderungen eine Vorschau in einer Testumgebung vor. Dieser Mehraufwand wird gesondert vergütet.
6.3. Die Texterstellung und Textkorrektur (Lektorat), Bildrecherche sowie Markt– und Konkurrenzanalyse sind nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen und werden durch den Webentwickler nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung übernommen.
6.4. Wurde durch den Webentwickler ein Fertigstellungstermin genannt, ist dieser Termin für den Webentwickler nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der in den Absätzen zuvor genannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
6.6. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Werke verpflichtet, sofern diese den vertraglich umrissenen Anforderungen entsprechen. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an. Die Abnahme ist grundsätzlich schriftlich zu erklären, die Geltung des Punktes 7.5. vorliegender Bedingungen bleibt daneben unbenommen. Während der Herstellungsphase ist die Webdesignerin berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6.7. Im Falle der Beauftragung einer Webseitengestaltung sind die Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Hosting), die dauerhafte Pflege und Wartung der Webseite, sowie die Beschaffung einer Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet nicht automatisch Gegenstand der getroffenen Vereinbarung. Hierüber ist gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, im Rahmen derer neben der Vergütung auch Administratorfragen etc. zu klären sind.
7. Haftung
7.1. Der Webentwickler haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Webentwickler haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, für die Eintragungsfähigkeit sowie für die sonstige gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Software und sonstiger Arbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei dem Webentwickler geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. In Bezug auf etwaig gestaltete Webseiten und Programmcode gelten folgende ergänzende Bestimmungen als vereinbart:
7.6.1 Für Mängel der Webseite haftet der Webentwickler nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff BGB).
7.6.2 Eine Haftung des Webentwicklers, für den Fall der Infektion der Website oder von Teilen des Codes, z. B. mit Schadsoftware, durch sog. Hacking oder andere unerwünschte oder illegale Nutzung der vom Webentwickler erstellten und / oder gewarteten Webinstallationen, ist ausgeschlossen. Es entsteht hieraus auch kein Anspruch, z. B. auf Wiederherstellung oder Behebung der Schäden, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit des Webentwicklers verursacht. Der Nachweis hierfür ist durch den Auftraggeber zu erbringen.
7.6.3 Der Webentwickler garantiert nicht für die Funktionalität der Software oder Website auf allen Versionen von Betriebssystemen und Browsern sowie Endgeräten. Es gilt als vereinbart, dass die Funktionalität für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am weitesten verbreiteten aktuellen Browser, Betriebssysteme und Endgeräte gewährleistet wird. Eine umfassendere Sicherstellung der Funktionalität, z. B. für ältere Versionen von Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
7.7 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Webentwickler nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Webentwicklers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Webentwicklers gilt.
7.8 Der Webentwickler sowie deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und/oder andere mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.
Der Auftraggeber hat dem Webentwickler über auftretende Mängel an der Webseite unverzüglich unterrichten, in jedem Fall innerhalb einer Frist von sieben Tagen. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte ohne Abstimmung mit dem Webentwickler Änderungen an der Webseite vornehmen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Webentwickler Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erarbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webentwickler eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Webentwickler übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Webentwickler im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. Der Webentwickler ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webentwickler nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Webentwickler wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Webentwickler von jeder Haftung freizustellen und dem Webentwickler die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
9. Änderungen
9.1. Änderungen und Weiterentwicklungen der Software, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden, dürfen nur vom Webentwickler vorgenommen werden. Andernfalls übernimmt der Webentwickler keinerlei Gewähr und Haftung für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Software. Der Auftraggeber bietet dazu dem Webentwickler die Bearbeitung der Änderungen an.
9.2. Nimmt der Webentwickler den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Dienstleister beauftragen.
10. Vertraulichkeit
10.1. Der Webentwickler verpflichtet sich, über alle Vorgänge, Erkenntnisse und Einrichtungen, die dem Webentwickler durch seine Tätigkeit bekannt werden, in Verschwiegenheit zu bewahren.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
11. Höchstpersönlichkeit / Erfüllungsgehilfen
Der Webentwickler ist nicht verpflichtet, alle zugesagten Leistungen höchstpersönlich auszuführen. Der Webentwickler ist berechtigt, sich auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation der Erfüllungsgehilfen werden aber auch insoweit durch den Webentwickler gesichert.
12. Kündigung
12.1. Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Beispiele solcher wichtigen Gründe sind insbesondere, aber nicht abschließend:
– Jeder Umstand, der einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung durch eine ordentliche Kündigung unzumutbar macht.
– Die wiederholte oder fortdauernde Verletzung wesentlicher Verpflichtungen durch den Kunden trotz schriftlicher Mahnung.
– Die Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden für mindestens zwei aufeinanderfolgende Rechnungen.
12.2. Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand in §8 dieser Vereinbarung gelten auch nach Kündigung dieses Vertragsverhältnisses fort.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Webentwicklers als Gerichtsstand vereinbart.
13.2. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Webentwicklers, Stuttgart.
13.3. Werden einzelvertraglich Vereinbarungen getroffen, die vorgenannte Regelungen in Details abbedingen, so gelten dessen ungeachtet für alle anderen, nicht gesondert getroffenen Regelungstatbestände die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin ergänzend fort, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine anderweitige Regelung schriftlich getroffen.
13.4. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.